Wie gesund ist Stevia?
Nicht nur als Süßstoff findet Stevia Verwendung

Neben der Verwendungsmöglichkeit als natürlicher Süßstoff eignet sich die Pflanze Stevia rebaudiana und die aus ihr gewonnenen Produkte für vielerlei Heilanwendungen. Den Ureinwohnern der ursprünglichen, südamerikanischen Herkunftsländer der Pflanze, sind deren vielschichtige gesundheitsfördernde Eigenschaften schon seit Jahrhunderten bekannt. Beispielsweise wird der Pflanze von den Einwohnern der Herkunftsländer, aufgrund der langjährigen Erfahrung mit dem Umgang der Pflanze Stevia, traditionell eine herzstärkende Wirkung zugesprochen. Auch soll Stevia bei Übergewicht und Sodbrennen helfen. Verschiedene Studien belegen eine gefäßerweiternde, blutzucker- und blutdrucksenkende, antimykotische (pilztötende) und antimikrobielle Wirkung der Steviaprodukte. Da Stevia den Blutzuckerspiegel nicht erhöht, eignet sie sich auch wunderbar für Diabetiker. Zudem wurde bei den Studien und Forschungen festgestellt, dass Stevia eine plaquehemmende Wirkung aufweist und somit für die Kariesprophylaxe in der Zahnmedizin eingesetzt werden kann. Hierfür sind mittlerweile zahlreiche Zahnpflegeprodukte, wie beispielsweise Zahnpasta, welche Stevia enthält, auf dem Markt.
Toxische oder suchterzeugende Wirkung konnte bisher nicht nachgewiesen werden
In einer Vielzahl an speziellen Test konnte den Steviaprodukten weder eine toxische, noch eine suchterzeugende Wirkung nachgewiesen werden. Jedoch reicht dieser Sachverhalt der EU-Gesundheitskommision bisher leider nicht aus, um die Pflanze Stevia und die daraus gewonnenen Produkte als unbedenkliches Nahrungsmittel freizugeben. Andere Länder, wie beispielsweise viele Länder Asiens und Südamerikas sind hierbei der EU weit voraus und haben die Verwendung von Stevia als Zuckerersatz schon vor Jahren als unbedenklich erklärt. In den USA wurde der Verkauf von Stevia als natürlicher Süßstoff bisher ebenfalls nicht zugelassen. Doch immerhin darf Stevia in den USA mittlerweile als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden. Hierzulande darf derzeit ein Handel mit Steviaprodukten nur in Bezug auf Kosmetikanwendungen und für die Zahnpflege stattfinden. Jedoch soll in Europa 2009/2010 erneut über die Freigabe von Stevia als Nahrungsmittel entschieden werden.
