Die Rechtslage Anfang 2010 in Bezug auf Stevia und ob es als Lebensmittel bzw. als Zuckerersatz und natürlicher Süßstoff verkauft werden darf, gestaltet sich je nach Land sehr unterschiedlich.

In Japan seit Jahren erfolgreich

In Japan ist Stevia schon seit vielen Jahren als natürlicher Süßstoff zugelassen und wird mehr konsumiert als synthetische Süßstoffe, wie beispielsweise Saccharin und Aspartam. In den USA dürfen Steviaprodukte seit 1995 als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden, jedoch nicht als natürlicher Süßstoff. Im Jahre 2007 reichte einer der weltweit größten amerikanischen Softdrinkhersteller 27 auf Stevia basierende Patente für die Herstellung von kalorienarmen Light-Softdrinks ein. Seit dem Jahr 2008 darf Stevia in Australien und Neuseeland als natürlicher Süßstoff verkauft werden und Frankreich bemühte sich im Jahre 2009 ebenfalls um eine Zulassung der Steviaprodukte als Lebensmittel. Auch in der Schweiz ist seit 2008 als Lebensmittel und natürlicher Süßstoff erhältlich.

Bis 2010 noch unklare Rechtslage in der EU

In der EU sieht die Rechtslage bis Anfang 2010 etwas komplizierter aus. Bis dahin darf Stevia in Deutschland und den anderen europäischen Staaten nicht als Lebensmittel verkauft werden, sondern nur als Kosmetik- und Zahnpflegeprodukt. Das Verbot bezieht sich auf die umstrittenen Forschungsberichte, welche Stevia als mutagen ausweisen. Jedoch konnte den getesteten Steviaprodukten bis zum Kenntniststand Januar 2010 keinerlei mutagenen oder toxischen Eigenschaften nachgewiesen werden. Auch eine suchterzeugende Wirkung ist bei Stevia keinesfalls gegeben. Trotzdem wurde der Verkauf von Steviaprodukten als Lebensmittel aufgrund der fehlerhaften Testberichte in Europa vom wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EU-Kommision vorläufig verboten.

Derzeit laufen vor allem in Deutschland zahlreiche Verfahren, um Stevia endlich auch hierzulande für den Lebensmittelmarkt freizugeben. Voraussichtlich im Laufe 2010 soll erneut, und hoffentlich endgültig, über die Rechtslage in Deutschland entschieden werden.