Kontroverse Diskussion über Stevia entbrannt
Unklare Interessen sorgen für reichlich Gesprächsstoff

Die derzeitige Rechtslage in Deutschland und dem Rest der EU in Bezug auf die Unbedenklichkeit von Stevia als Lebensmittel bzw. Süßstoff und Zuckerersatz scheint sich offensichtlich auf zahlreiche nicht einwandfrei belegbare Untersuchungsberichte zu stützen. Diese Untersuchungen wurden im Jahre 1984 u.a. von einem Hersteller für chemische Süßstoffe in den USA initiiert und die daraufhin veröffentlichen Untersuchungsberichte waren offensichtlich dafür verantwortlich, dass bis zum heutigen Tage Steviaprodukte in vielen Ländern auf der ganzen Welt nicht als Lebensmittel verkauft werden dürfen. In weiteren Untersuchungen konnten den Steviaprodukten keinerlei mutagenen oder toxischen Wirkungen nachgewiesen werden.
Unbedenklich in Japan und Südamerika
In Japan wird Stevia seit ungefähr 25 Jahren als unbedenklicher, natürlicher Süßstoff konsumiert. Tatsächlich nehmen die Steviaprodukte in Japan einen höheren Stellenwert ein, als chemische Süßstoffe wie Saccharin oder Aspartam. Diese Tatsache und der traditionelle, langjährige Konsum der Bewohner Südamerikas ist für viele Steviabefürworter Beweis genug, Stevia als unbedenkliches Lebensmittel auszuzeichnen, da aus dem langjährigen Konsum bisher keinerlei nachweislichen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Konsumenten entstanden sind. Doch nach dem Verbraucherstandard der EU genügen die bisher erbrachten Tests und deren fragwürdige Ergebnisberichte, um Stevia nicht als Lebensmittel zuzulassen.
Bringen neue Untersuchungen endlich die Zulassung von Stevia auch in der EU?
Glücklicherweise sollen die Untersuchungen zur Unbedenklichkeit von Stevia im Jahre 2010 endgültig abgeschlossen werden. Man kann dabei nur hoffen, dass sich das endgültige Ergebnis und die daraus resultierende Entscheidung in Bezug auf den Verkauf von Stevia nicht ein weiteres mal auf fragwürdige Untersuchungsberichte stützen, welche von einem Hersteller für chemische Süßstoffe veröffentlicht werden. Bis zu diesem Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung kann Stevia jedoch nach wie vor als Badezusatz, Zahnpflegemittel und Kosmetika legal erworben werden.
